11.05.2020. "Patientenindividuell verblisterte Arzneimittel sind eine doppelte Präventionsmaßnahme für das Gesundheitssystem. Es wird höchste Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleistet, was den Pflegebedürftigen zugutekommt und den Pflegenden die notwendige Sicherheit gibt. Gleichzeitig verringert man die Gefahr durch Keimverschleppung, da der Gebrauch von mehrfach wiederverwendeten Portionierbehältern verringert wird", sagt BPAV Vorsitzender Hans-Werner Holdermann.
Berlin, 20. Mai 2019. Der im Juni 2018 beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) in Auftrag gegebene Bericht zur PAV wurde veröffentlicht. Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer begrüßt die "Erkenntnis", dass die PAV Stellfehler vermeidet und die Mitarbeiter*innen in der Pflege entlastet.
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